ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN FÜR EVENT & KÜNSTLER ENAGEMENT
§1
Nach Bestätigung des schriftlichen Angebots, seitens des Kunden, ist der Vertrag unter den Bestimmungen der AGB´s , gültig!
§2
Kündigung durch AuftraggeberIn
Erfolgt die Kündigung 4 Wochen vor Beginn, wird die Anzahlung der Gage (30% ), einbehalten.
Erfolgt die Kündigung 3 Wochen vor Beginn, wird eine Pönale von 40% n Anrechnung der bereits gezahlten Anzahlung der Gage , fällig.
Erfolgt die Kündigung 2 Wochen vor Beginn, wird eine Pönale von 50% in Anrechnung der bereits gezahlten Anzahlung der Gage , fällig.
Erfolgt die Kündigung 1 Woche bis 1 Tag vor Beginn, wird eine Pönale von 100% in Anrechnung der bereits gezahlten Anzahlung der Gage , fällig.
Ausgenommen davon, sind Todesfall in der Familie oder schwere Erkrankung/Unfall des Auftraggebers, gegen entsprechende Dokumentenvorlage!
§3
Wird durch die Erkrankung/Unfall des KünstlerIn der Auftrag gefährdet, ist der/die AuftragnehmerIn verpflichtet, einen ebenwertigen Ersatz zu finden
und den /die AuftraggeberIn unverzüglich mit einem ärztlichen Attest, zu unterrichten!
Sollte der/die AuftraggeberIn mit dieser Lösung nicht einverstanden sein, kann der Vertrag unter Einbehaltung der Anzahlung, aufgelöst werden!
Am 09.01.2016 ist die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten.
Gemäß dieser Verordnung sind alle Online-Händler und Anbieter von Dienstleistungen über das Internet dazu verpflichtet, ab dem 09.01.2016 den nachfolgenden Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung auf der Homepage "leicht zugänglich" einzubinden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.